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Rechtsmissbrauch bei 12 Abmahnungen

Klage abgewiesen

Eine Shopbetreiberin bei Ebay mahnte 12 Mitbewerber wegen veralteter Widerrufsbelehrung ab, aber einer der Abgemahnten wehrte sich dagegen und wollte die Kosten der Abmahnung nicht zahlen. Die Shopbetreiberin klagte, aber das Landgericht Bielefeld sah bei den 12 Abmahnungen einen Rechtsmissbrauch und wies die Klage ab.

Die Shopbetreiberin legte Berufung beim OLG Hamm ein, welches zum selben Urteil kam. Das OLG Hamm meinte, dass die Klägerin damit Geld verdienen wollte. Die Höhe der Abmahnung stehe nicht im Verhältnis zum Umsatz der Klägerin.

Die Indizien sprachen gegen die Klägerin: Ihr ebay-Shop macht im Monat max. 200 Euro und der Neffe fungierte als Anwalt.

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