Haftung bei Vertippern liegt beim Admin-C
Ein sehr beliebtes Mittel, um Besucher auf die eigene Seite oder einer Parkingseite zum bringen, sind sogenannte Vertipper Domains. Die Domain weichen nur sehr geringfügig von der weitaus mehr bekannteren Orginaldomain. Wer zum Beispiel auf die Auktionsplattform ebay.de möchte und sich dabei etwas verschreibt und das wbay.de eingibt, landet bei eine anderen Anbieter als er wollte.
Die Verantwortlichkeit für den Domainnamen liegt grundsätzlich bei dem Domaininhaber, der sich bei einem Verstoss, schadensersatzpflichtig macht. Ein sehr aktuelles Urteil(Az. 15 O 957/07) vom Landgericht Berlin, sieht auch den Admin-C als Mitstörer an, den man auch zu Zahlung von Schadensersatz verpflichten kann.