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Hartz IV Empfänger lernt Heidi kennen

Arbeitloser bekommt Rechnung von Heidi Klum

Damit hat H. F. ein arbeitsloser Fleischer aus Aue nicht gerchnet, als er eine Rechnung über knapp 150.000 Euro von Heidi Klum bekam. Heidi hat eine Unterlassungsklage gegen H.F. beim Landgericht Chemnitz eingereicht. Herr F. hatte für eine Veranstaltung ein Bild von Heidi Klum benutzt, welches natürlich urheberrechtlich geschützt ist, verwendet.

H.F. hat für die Veranstaltung in Grüna bei Chemnitz, dass Klum Bild bearbeitet und es dann auf einer Internetseite, sowie
zum Aushang benutzt.

Aussage von H.F.
„Dass die Frau auf dem Foto Heidi Klum war, wusste ich nicht“

Bei einem Bekanntheitsgrad von über 90 Prozent in Deutschland, sehr schwer zu beweisen.

Manager und Vater von Heidi, Günther Klum rief einige Wochen nach der Werbeaktion bei Herrn F. an und fragte Ihn wohin er die Rechnung schicken sollte.

Herr Klum weiter
„Wir können doch nicht zulassen, dass einfach jeder mit Heidis Gesicht Werbung macht“ „ganz normal“

Ganz normal, dass man für ein Bild 142000 Euro von einem Hartz IV Empfänger verlangt. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschrieb F. nicht sofort, somit kam es zu einem Prozess. Der Anwalt von F. begründete die Nichtunterzeichnung, weil die Gegenseite das Urheberrecht nicht nachwies, das es sich tatsächlich um ein Klum Foto handelte. Das Gericht stellte fest, dass es sich bei dem verwendeten Foto, um ein Bild aus Heidi Klum´s Buch handelte. An Herrn F. bleiben nach der unterzeichnung der Unterlassungsklage auch noch die 2300 Euro Gerichtskosten hängen. Auch die Gerichtskosten sind für Herrn F. derzeit eine fast unmöglich zu zahlende Summe.

Der Arbeitslose meinte:
„Ich habe einfach kein Geld. Ich frage mich wirklich: Haben diese reichen Leute es nötig, mich kleinen Mann zu verklagen?“

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