spickmich.de vom BGH geprüft

Sonntag, April 12, 2009 6:16
Veröffentlich in Rechtliches

Lehrerbewertung auf spickmich.de wird untersucht

Lehrerbewertungsportal spickmich.de oder das Schulbewertungsportal schulradar.de sind für viele Eltern eine Entscheidungshilfe, hinsichtlich der richtigen Schulwahl für ihr Kind. Aufgrund der Bewertunganonymität fühlen sich die Pädagogen von solchen Angeboten angegriffen.

Eine Lehrerin aus Köln fühlte sich wegen eine öffentlichen Bewertung Ihrer Person in den Persönlichkeitsrechten verletzt und wollte eine Löschung Ihres Bewertungsprofil auf spickmich.de durchsetzten. Das Landgericht Köln, sowie das OLG Köln wiesen die Klagen zurück und verwiesen auf die Meinungsfreiheit der Schüler.

Eine Ankündigung der Lehrerin, auch bis vors BGH zu ziehen, geht dieses Jahr in Erfüllung. Am 23.09.2009 wird sich der Bundesgerichtshof mit der eigelegten Revision befassen. Einige Experten sind geteilter Meinung, ob die Lehrerin die Löschung beim BGH durchsetzten kann. Jedoch sprechen viele Gerichtsentscheidungen gegen die Lehrerin.

Popularity: 3% [?]

Artikel bookmarken: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • MisterWong
  • Y!GG
  • Webnews
  • Digg
  • del.icio.us
  • StumbleUpon
  • Reddit
  • Linkarchiv
  • Linkarena

Verwandete Themen

Hinterlassen Sie eine Antwort oder setzen Sie ein Trackback von Ihrer Seite.

One Response to “spickmich.de vom BGH geprüft”

  1. Lehrerin verliert gegen spickmich.de | Der Domainist says:

    Juni 23rd, 2009 at 16:07

    [...] ich vor einiger Zeit schon berichtete, hat eine Lehrerin gegen Portale wie Spickmich.de geklagt. Sie wurde von den Schülern mit der [...]

Leave a Reply