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BGH urteilt gegen Markeninhaber

Ein seit Jahren andauerder Streit um eine Domain hat endlich eine Ende vor dem BGH gefunden. Bei dem Streit ging es um die ahd.de. Ein Domainhändler hatte diese Domain im Jahr 1997 frei registriert und veröffentlichte keine Inhalte unter der URL.

Ein EDV Unternehmen, welches erst 2001 sich AHD markenrechtlich schützen lies, verlangte die Herausgabe der Domain. Nachdem bei Parteien sich erfolglos vom Verkaufstisch trennten, verklagte die EDV Firma den Domainhändler. Die Entscheidungen des LG Hamburg und des OLG Hamburg, dass es sich um Domain Cybersquatting handle, teilte das BGH nicht, da die Domain schon vor dem Markeneintrag, dem Domainhändler gehörte.

Der Inhaber darf die Domain behalten, nur ist die Nutzung zu Themen und Bereichen des EDV Unternehmens untersagt wurden.

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