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spickmich.de weiterhin erlaubt

Wie ich vor einiger Zeit schon berichtete, hat eine Lehrerin gegen Portale wie Spickmich.de geklagt. Sie wurde von den Schülern mit der Note 4,3 bewertet und fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.

Heute ist das Urteil vom BGH in Karlsruhe gefallen. Die Lehrerin muss sich weiter bewerten lassen, den die Klage wurde abgewiesen. Eine gute Entscheidung für Bewertungsportale wie schulradar.de oder spickmich.de.

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