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vw.de Urteil, trotzdem keine Freigabe

Denic weigert sich gegen das Urteil

Das OLG(Oberlandesgericht) Frankfurt hat am 29.04.2008, die Denic zur Freigabe der der .de Domain vw.de verpflichtet. Der Volkswagen Konzern probiert schon seit einigen Jahren die Domain von der Denic zu bekommen. In den Richtlinien der Denic steht aber klar das eine Domain mindestens 3 Zeichen und maximal 63 Zeichen haben muss.

Die erste Instanz vor dem Landgericht wies die Klage von VW ab. In der zweiten Instanz wurde die Denic dazu verpflichtet die Domain vw.de freizugeben. Das OLG liese eine Revision seitens der Denic nicht zu, worauf die Denic eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichte. Solange es über diese Beschwerde kein Urteil gibt, darf VW weiter hoffen das sie die Domain vw.de bekommen.

Als Grund für die Klage, gab VW an das viele Interessierte Nutzer vw.de eingeben und es dadurch zu einem Wettbewerbewerbsverlust käme.

Aus den Gründerzeiten hat die Denic derzeit nur zwei zweistellige Domainnamen im Bestand. Es handelt sich um db.de(Deutsche Bahn) und ix.de(Heise Verlag). Sollte es tatsächlich bei dem oben genannten Urteil bleiben, werden auch viele andere Unternehmen ihr Recht geltend machen und eine zweistellige Domain einlagen bzw. bei der Denic beantragen.

Fazit: Es wäre ein leichtes für VW eine andere Domain zu nutzen und diese zu branden. Warum soll ein Unternehmen vorzug gegenüber anderen bekommen? Es heißt doch oft in Deutschland, alle sind gleichberechtigt.

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