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spickmich.de weiterhin erlaubt
Wie ich vor einiger Zeit schon berichtete, hat eine Lehrerin gegen Portale wie Spickmich.de geklagt. Sie wurde von den Schülern mit der Note 4,3 bewertet und fühlte sich in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt.
Heute ist das Urteil vom BGH in Karlsruhe gefallen. Die Lehrerin muss sich weiter bewerten lassen, den die Klage wurde abgewiesen. Eine gute Entscheidung für Bewertungsportale...
spickmich.de vom BGH geprüft
Lehrerbewertung auf spickmich.de wird untersucht
Lehrerbewertungsportal spickmich.de oder das Schulbewertungsportal schulradar.de sind für viele Eltern eine Entscheidungshilfe, hinsichtlich der richtigen Schulwahl für ihr Kind. Aufgrund der Bewertunganonymität fühlen sich die Pädagogen von solchen Angeboten angegriffen.
Eine Lehrerin aus Köln fühlte sich wegen eine...