
In die (Abo)Falle getappt
Tja, auch Internetnutzer, die täglich 8-12 Stunden am PC und im Internet unterwegs sind, fallen hin und wieder auf Aboseiten rein. Die Tricks werden immer dreister und undurchsichticher, auch für erfahrene Internetnutzer.
Was ist passiert?
Ein Bekannter von mir, hat nach einer Freeware gesucht, die er seit Jahren nutzt. Aufgrund einer Neuinstallation seines PCs, wollte er sich die besagte Software wieder downloaden und installieren. Leider ging er diesmal einer Aboseite auf dem Leim. Genau zwei Tage nach dem Download bekam er den ersten Brief, wo er zur Zahlung von 192,- aufgefordert wurde. Es war ein 2-Jahres-Abo, welches er mit dem Absenden des Kontaktformulars bestätigte. Zwei Wochen später wurde ihm die 1. Mahnung zugestellt, welche schon 15 Euro Mahngebühren (Gesamt: 207 Euro) enthielt. Weitere zwei Wochen vergingen als die 2. Mahnung in Haus flog. Hier wurden weitere 25 Euro Mahngebühren fällig.
So ging es über drei Monate. Immer wieder standen, Zwangsvollstreckung – Lohnpfändung – Schufaeintrag, in den Briefen und die Briefe wurden immer unfreundlicher. Leider haben Sie jemanden erwischt, der sich täglich mit solchen Fällen auseinander setzt. Mein Bekannter ist ein sogenannter Internetanwalt. Sonst hörte er diese Vorgehensweise nur von seinen Klienten, jetzt durfte er selber einmal erfahren mit welchen Mitteln und vorallem mit welchem Druck solche Aboseiten vorgehen. Mir gegenüber meinte er:
"Das bei dieser Vorgehenswiese viele Leute ins Grübeln kommen und bezahlen, ist verständlich."
"Wir werden gegen diese Aboseite rechtlich vorgehen. Die Seite ist vorerst vom Netz genommen worden und die Verantwortlichen sind gefunden und werden belangt."
Ich fragte ihn, ob es es sich um eine der bekannten Abzockfirmen handle, die fast täglich mit neuen Maschen, Aboseiten in Netz stellen und an ahnnungslosen Bürgern verdienen.
"Nein, es ist keine der bekannten Firmen. Uns hat überrascht, wer sich hinter dem Angebot verbarg. Zwei Teenager 13 und 14, die den Vater des 13jährigen, als Webmaster bzw. Inhaber des Angebotes angegeben haben."
Stellt sich die Frage, ob der Vater involviert war oder ob die beiden die Webseite alleine betrieben haben. Vom technischen Verständnis kann ich sagen, dass es möglich ist. Ich habe viele Jugendliche zwischen 12-16 kennengelernt, die sich mit der Erstellung einer Internetpräzenz ausreichend auskannten. Leider wurde mir auch mitgeteilt, dass ich den Seitennamen vorerst nicht preisgeben darf.
Was machen bei Abofallen?
1. NICHT ZAHLEN. Widerrufen Sie den Vertrag, dafür stehen Ihnen 14 Tage zu.
2. Informieren Sie Ihren zuständigen Verbraucherschutz über die Aboseite.
3. Lassen Sie sich nicht von Drohungen einschüchtern und halten Sie stand. (NICHT BEZAHLEN)
4. Sollte tatsächlich ein richtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, haben Sie 14 Tage Zeit einen Widerspruch einzulegen. In den meisten Fällen, kommt es aber nie zu diesem Punkt. Einen Musterbrief und weitere Informationen rund um dieses Thema finden Sie bei der VZ-NRW.